1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Träger des Projektes alphaberta
„Helvetia spricht“ (Verein) ist ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in St.Gallen. Er bezweckt, die Sichtbarkeit von Frauen in der Gesellschaft zu erhöhen. Dazu initiiert und verwirklicht er diverse Projekte, u.a. alphaberta.
1.2. Ziel und Zweck des Projektes alphaberta
alphaberta bezweckt die Erhöhung der Auftrittskompetenz von Frauen als Referentinnen. Hierfür betreibt der Verein unter www.alphaberta.ch eine Plattform, welche die Kontaktaufnahme und den direkten Vertragsabschluss zwischen Veranstalter:innen und Referentinnen ermöglicht. Weiter bietet er Ausbildungsangebote und Events für Referentinnen an. Er unterstützt zudem Veranstalter:innen bei der Suche nach einer passenden Referentin.
1.3. Gegenstand, Gültigkeit und Änderung der AGB
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln abschliessend die Nutzung der Dienstleistungen (Dienstleistungen), welche der Verein im Rahmen des Projekts alphaberta erbringt, nämlich:
- Betrieb der Plattform alphaberta.ch (Ziffer 2);
- Durchführung von Seminaren und Events für Referentinnen (Ziffer 3); und
- Gezielte Referentinnensuche für Veranstalter:innen (Ziffer 4).
Für alle Dienstleistungen gelten jeweils die auf der Website www.alphaberta.ch einsehbaren Konditionen.
Die Zustimmung zu den AGB erfolgt durch Inanspruchnahme einer oder mehrerer Dienstleistungen. Zudem kann der Verein Veranstalter:innen und Referentinnen auffordern, die Zustimmung zu den AGB schriftlich oder online mittels Anklicken eines entsprechenden Feldes zu wiederholen.
Der Verein kann die AGB jederzeit ändern und die Erbringung von Dienstleistungen ganz oder teilweise einstellen. Änderungen der AGB werden auf der Website zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft.
Der Verein anerkennt keine anderen Geschäftsbedingungen als die vorliegenden. Die Veranstalter:innen und Referentinnen verzichten ausdrücklich darauf, eigene Geschäfts-, Einkaufs- oder Lieferbedingungen geltend zu machen.
1.4. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.
1.5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist St.Gallen (Stadt).
1.6. Datenschutzerklärung
Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Diese ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB.
2. Plattform www.alphaberta.ch
2.1. Rechte und Pflichten des Vereins
Die Tätigkeit des Vereins beschränkt sich auf das Betreiben der öffentlich zugänlichen Plattform www.alphaberta.ch und damit des Ermöglichens von Vertragsabschlüssen zwischen Veranstalter:innen und Referentinnen. Insbesondere gibt der Verein keine Garantie dafür ab, dass Veranstalter:innen auch tatsächlich eine Referentin über die Plattform finden bzw. Referentinnen auch tatsächlich über die Plattform gebucht werden.
Der Verein wird nicht Partei eines Vertrages bzw. quasivertraglichen Verhältnisses zwischen einer Veranstalterin bzw. einem Veranstalter und einer Referentin.
Der Verein betreibt die Plattform www.alphaberta.ch im Rahmen seiner betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht, soweit er nicht durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, daran gehindert wird.
Den Referentinnen ist bekannt, dass die Plattform über das Internet öffentlich zugänglich ist. Ihnen ist auch bekannt, dass die Plattform über Kommunikationsnetze Dritter betrieben bzw. erreicht wird. Namentlich aufgrund technischer Störungen, Betriebsstörungen sowie Unterbrechungen von Kommunikationsnetzen und den Ausfalle von IT-Infrastrukturen kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Leistungserbringung (Plattform) kommen. Der Verein gibt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit seiner Leistungen.
2.2. Rechte und Pflichten der Veranstalter:innen und Referentinnen
2.2.1. Einschränkungen bezüglich der Nutzung
Es dürfen sich auf der Plattform ausschliesslich Referentinnen registrieren, welche Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz haben. Für die Veranstalter:innen ist keine Registrierung notwendig.
Die Veranstalter:innen und Referentinnen dürfen die Plattform ausschliesslich für die vorgesehen Zwecke verwenden. Es dürfen über die Plattform weder Angebote noch Nachfragen getätigt bzw. platziert werden, welche unsittlich und/oder widerrechtlich sind oder Rechte Dritter (wie z.B. Urheberrechte) verletzten. Bei Verstössen hält sich der Verein insbesondere vor, registrierte Referentinnen auszuschliessen.
2.2.2. Verhältnis zwischen Veranstalter:in und Referentin
Finden sich Veranstalter:in und Referentin auf der Plattform und verhandeln bzw. einigen sie sich, kommt ein entsprechender Vertrag bzw. ein quasivertragliches Verhältnis ausschliesslich zwischen ihnen – und nicht auch mit dem Verein – zustande. Insbesondere sind allfällige arbeits-, sozialversicherungs- bzw. steuerrechtlicher Fragen nicht Sache des Vereins. Das Gleiche gilt für Haftung und (Privat-)Versicherungsangelegenheiten.
Zudem kann und wird der Verein nicht überprüfen, ob sich Veranstalter:in und Referentin die vereinbarten Rechte und Pflichten erfüllen. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass allfällige Vertragsverletzungen, etwa aufgrund mangelhafter Organisation oder Durchführung einer Veranstaltung, vertragswidriger Absage, mangelnde Qualität der Leistungen etc. sind ausschliesslich Sache zwischen Veranstalter:in und Referentin. Bei krassem und/oder wiederholtem Nichteinhalten von Abmachungen zwischen Veranstalter:in und Referentin kann jedoch der Verein die Fehlbaren ohne Vorwarnung von der Nutzung der Plattform ausschliessen.
2.2.3. Registrierung und Zugang zur Plattform
Die Referentinnen müssen sich auf der Plattform persönlich registrieren. Die Zugangsdaten sind ausschliesslich für die persönliche Verwendung bestimmt und vertraulich zu behandeln. Das Passwort darf nicht trivial sein und unter keinen Umständen an andere Personen weitergegeben werden. Bei Verlust ist der Verein umgehend zu informieren. Sämtliche über den Zugang getätigte Eingaben werden der jeweiligen Referentin zugerechnet.
Die Referentinnen sind verpflichtet, auf der Plattform vollständige und korrekte Angaben zu ihrer Person zu machen und diese auf dem aktuellen Stand zu halten. Sie haben auch sicherzustellen, dass sie unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar sind.
2.2.4. Freistellung gegen Ansprüche Dritter
Veranstalter:innen und Referentinnen stellen den Verein von allfälligen gegen den Verein durch Dritte geltend gemachte Ansprüche vollumfänglich frei, sofern die Ansprüche durch Handlungen von Veranstalter:innen und Referentinnen, insbesondere durch Verletzung der vorliegenden AGB durch Veranstalter:innen und Referentinnen, erfolgen.
2.2.5. Preise
Für Veranstalter:innen ist die Nutzung der Plattform grundsätzlich kostenlos. Wird der Verein für eine individuelle Suche einer Referentin beauftragt, geltenden die Bestimmungen der Ziffer 4 (Referentinnensuche), wobei eine vorgängig eine Kostenschätzung gemacht wird.
Für die Referentinnen gelten die auf der Website angegeben Preise und Konditionen.
Der Verein erhebt weder von den Veranstalter:innen noch von den Referentinnen Provisionen für über seine Plattform vermittelte Leistungen.
2.3. Besondere Bestimmungen für die Nutzung des Blogs
Veranstalter:innen und Referentinnen dürfen den auf der Plattform aufgeschalteten Blog lediglich für Zwecke nutzen, die mit dem Verein bzw. dem Projekt alphaberta im Zusammenhang stehen. Es dürfen keine unsittlichen und/oder widerrechtlichen Aussagen gemacht werden, insbesondere keine rassistischen, sexistischen oder extremistischen. Bei Verstössen behält sich der Verein das Recht für, die jeweilige Veranstalter:in bzw. Referentin von der Nutzung des Blogs oder in krassen/wiederholten Fällen ohne Vorwarnung von der Nutzung der Plattform auszuschliessen und die Aussagen zu löschen.
2.4. Besondere Bestimmungen im Zusammenhang mit Fotoshootings
Solange der Verein als Teil des Paketes für Referentinnen ein Fotoshooting anbietet, gelten hierfür folgende Bestimmungen:
- Kann der vereinbarte Termin für ein Fotoshooting nicht wahrgenommen werden, ist dies dem Verein spätestens 24 Stunden vor Beginn des Fotoshootings mitzuteilen, ansonsten kann der Verein einen Beitrag für entstandene Unkosten erheben.
- Die Bilder müssen durch die Referentin vor Ort ausgewählt und akzeptiert werden. Es besteht kein Anspruch auf ein nochmaliges, späteres Fotoshooting.
2.5. Vertragsverlängerung und Kündigung
Der Vertrag zwischen Verein und Referentinnen dauert drei Jahre. Wird durch die Referentin keine Verlängerung gewünscht, wird ihr Profil gelöscht. Innerhalb dieser drei Jahre kann die Referentin den Vertrag jederzeit auf Ende des Folgemonats kündigen; das Profil wird umgehend und vollständig gelöscht. Aufgrund einer solchen Kündigung besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises, auch nicht anteilsmässig.
2.6. Haftung
Die Haftung des Vereins wird im Rahmen des rechtlich zulässigen webbedungen. Insbesondere haftet der Verein nicht für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Reputationsschäden und Datenverlust, etwa in Folge vorübergehender Beeinträchtigung oder Unterbruch der Verfügbarkeit der Plattform.
Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung des Vereins für Inhalte oder Verweise auf der Plattform, welche von den Veranstalter:innen und Referentinnen gemacht bzw. angegeben wurden.
3. Seminare und Events
3.1. Anmeldung
Die Anmeldung für Seminare und Events erfolgt schriftlich oder elektronisch für das entsprechende Seminar oder den entsprechenden Event. Ist die Teilnehmendenzahl begrenzt, werden die Anmeldungen nach Datum des Eingangs berücksichtigt.
3.2. Durchführung und Programmänderung
Der Verein behält sich vor, Seminare und Events bei nicht genügenden Anmeldungen oder aus andern Umständen, welche die Durchführung aus Sicht des Vereins unzumutbar machen, abzusagen.
Er kann aus wichtigen Gründen nachträglich Anpassungen hinsichtlich Schulungspersonal, Inhalt oder zeitlichem Ablauf vornehmen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht, auch nicht teilweise.
3.3. Absage
Wird ein Seminar oder Event abgesagt, werden die bereits bezahlten Kosten den Teilnehmenden zurückerstattet. Hat der Verein bereits Leistungen erbracht (z.B. Unterlagen zur Verfügung gestellt), ist ein angemessener Abzug möglich. Ersatzleistungen wie digitale Durchführung oder Durchführung zu einem späteren Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Jeglicher Ersatz von weiteren Kosten ist ausgeschlossen.
3.4. Ausschluss von Seminaren und Events
Der Verein behält sich vor, eine oder mehrere Teilnehmende aufgrund unsittlichem oder unmoralischem Verhalten oder aufgrund disziplinarischem Fehlverhalten von einem Seminar oder Event ohne Vorwarnung auszuschliessen.
3.5. Nicht besuchte Seminare und Events
Werden Seminare oder Events nicht besucht, haben die Teilnehmenden keinen Anspruch, diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Die Kosten werden trotzdem erhoben bzw. wo bereits geleistet nicht zurückerstattet.
3.6. Geistiges Eigentum
Die an den Seminaren und Events abgegeben Unterlagen dürfen ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Insbesondere ist es nicht erlaubt, diese ohne ausdrückliche Einwilligung des Vereins weiteren Personen zugänglich zu machen, auch nicht auf elektronischem Weg.
Ebenso ist es nicht gestattet, ohne ausdrücklich Einwilligung des Vereins und des Schulungspersonals Aufnahmen von Seminaren und Events zu machen.
3.7. Preise und weitere Konditionen
Es gelten die Kosten und weiteren Konditionen gemäss Ausschreibung für das jeweilige Seminar bzw. den jeweiligen Event.
Die Kosten für Seminare bzw. Events sind vor deren Beginn fällig und zahlbar.
Die Abwesenheit von einem Seminar oder Event infolge Militärdienst, Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Ferien oder beruflicher Belastung begründet keinen Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung der Kosten.
Der Verein behält sich vor, Angemeldete, welche die Zahlungspflicht vor Beginn des Seminar oder Events nicht erfüllt haben, davon auszuschliessen. Bei verspäteter Zahlung ist ab Fälligkeit ein Verzugszins von 5% geschuldet.
3.8. Durchführungsort
Der Durchführungsort von Seminaren und Events wird durch den Verein bestimmt und mit der jeweiligen Ausschreibung kommuniziert.
3.9. Teilnehmerinnenkreis
Der Teilnehmerinnenkreis von Seminaren und Events wird durch den Verein bestimmt und mit der jeweiligen Ausschreibung kommuniziert.
4. Referentinnensuche für Veranstalter:innen
Im Auftrag eines Veranstalter bzw. einer Veranstalterin kann der Verein auf der Plattform oder in seinem weiteren Netzwerk gezielt nach Referentinnen für einen spezifischen Anlass suchen. Dazu wird der Verein regelmässig gegenüber dem Veranstalter bzw. der Veranstalterin vorgängig eine Kostenschätzung machen. Der Verein hat keine Pflicht, eine geeignete und verfügbare Referentin zu finden oder vorzuschlagen, er schuldet lediglich ein Tätigwerden (Suche) im individuell vereinbarten Umfang.
St.Gallen, 2. Juli 2021
Version 1.0